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Ökodesignrichtlinie

Mit Inkrafttreten der Ökodesignrichtlinie seit dem 1. September 2021 kennzeichnen wir nicht nur wie gesetzlich gefordert die als Lichtquellen klassifizierten Produkte mit den geforderten Energieeffizienzindizes (s. Label Beispiel 1).

Um für Sie maximale Transparenz zu schaffen, weisen wir auch für umgebende Produkte die Energieeffizienz der enthaltenen Lichtquelle aus (LED, s. Beispiel 2). Beide Angaben entnehmen Sie der Spalte Energieeffizienzklasse.